Die Behandlungsabrechnung erfolgt nach dem offiziellen Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker. (Hufelandliste)

 

Von den gesetzlichen Krankenkassen zahlten anfänglich die Techniker 6 Behandlungen a 60,- Euro pro Jahr. Die AOK Rheinland hat neu mit der Erstattung begonnen über den zu beantragenden GesundheitsFond. 2015 reduzierte die TK auf 3 mal 40,- Euro pro Behandlung als Zuzahlung - bis zu 170 gesetzliche Kassen erstatten mittlerweile um die 80 %.

Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem persönlichen Sachbearbeiter über den aktuellen Stand in diesem Jahr.

 

Private Versicherungen übernehmen die Behandlung überwiegend vollständig. Für Selbstzahler kostet die Behandlung 150 € pro Behandlung. Eine Behandlung dauert ca. eine Stunde bis 90 Minuten. Der Einfachheit wegen empfiehlt es sich den Betrag zur Behandlung mitzubringen, so dass im Gegenzug eine Quittung und die Behandlungsabrechnung überreicht werden kann.

 

Diese Behandlungsabrechnung dann bitte bei der Krankenkasse zur Kostenerstattung einreichen. Manche gesetzlichen Krankenkassen fordern eine Empfehlung vom Arzt. Bitte beim entsprechenden Sachbearbeiter nachfragen, wie die Bedingungen ihrer Kasse aktuell lauten.


Es empfiehlt sich für eine gründliche tiefe heilsame und nachhaltige Behandlungserfahrung 10 bis 15 Sitzungen im Abstand von anfänglich wöchentlich zu vierzehntäglich dann monatlicher Sequenz zu vereinbaren. 

Ich richte mich dabei nach Ihren individuellen Bedürfnissen.


Ich danke für Ihr Verständnis.